Italien – Erforderliche Dokumente für Bareboat-Charter
Segelziele

Voraussetzungen für die Bareboat-Charter in Italien

08 Mai 2025

Voraussetzungen für die Bareboat-Charter in Italien

Voraussetzungen für die Bareboat-Charter in Italien

Die italienischen Vorschriften für die Bareboat-Charter von Segel- und Motorbooten zu Freizeitzwecken – insbesondere für Nicht-Residenten – können komplex und mitunter verwirrend sein. Viele Jahre lang wurden internationale Segelscheine, die von Organisationen wie RYA, IYT oder ASA ausgestellt wurden, weitgehend akzeptiert. In den letzten Jahren wurden die Vorschriften jedoch verschärft, und die meisten Charterunternehmen in Italien verlangen nun, dass der Führerschein von der zuständigen Behörde des Wohnsitzlandes des Skippers ausgestellt wurde.

Obwohl das Dekret Nr. 171 vom 18. Juli 2005 Codice della Nautica da Diporto – das die offiziellen Anforderungen für Bareboat-Skipper in Italien festlegt – nicht ausdrücklich verlangt, dass der Führerschein vom Wohnsitzland des Skippers ausgestellt sein muss, setzen sowohl die italienischen See- und Hafenbehörden als auch die Charterunternehmen in der Praxis Folgendes durch:

  • Ein gültiger Bootsführerschein, der dem Typ und der Größe des Bootes entspricht, ist erforderlich.
  • Der Führerschein muss von einer staatlichen Behörde oder einer vom Staat autorisierten Stelle des Wohnsitzlandes ausgestellt sein.
  • Wenn im Wohnsitzland kein Führerschein gesetzlich erforderlich ist, kann eine offizielle Bestätigung der zuständigen nationalen Behörde akzeptiert werden.

Beispiele:
✅ Wenn Sie über einen Führerschein verfügen, der von der staatlichen Behörde Ihres Wohnsitzlandes ausgestellt wurde, können Sie in der Regel problemlos ein Boot chartern.
⚠️ Wenn Sie ein Zertifikat besitzen, das von einer privaten Organisation ausgestellt wurde, die nicht offiziell von Ihrem Land anerkannt ist – wie IYT, ASA, ISSA oder US Sailing – reicht dies in Italien möglicherweise nicht aus, selbst wenn es ein ICC oder IPC enthält. In Italien gilt eine Verwaltungsinterpretation als gleichwertig mit einer gesetzlichen Regelung, solange sie nicht formell angefochten wird.

Warum ist das erforderlich?

Ohne eine solche Vorschrift könnte ein Skipper die Verantwortung umgehen, indem er ein Zertifikat in einem „Billigflaggenland“ erwirbt, in dem Prüfungen und Aufsicht minimal sind. Die italienischen Behörden sagen dazu oft: „Wir vertrauen darauf, dass Ihr Heimatland Ihre Kompetenzen geprüft hat – nicht irgendein Drittland.“

Erforderliche Dokumente für die Bareboat-Charter in Italien nach Wohnsitzland:

🇺🇸 Vereinigte Staaten

  • ASA oder US Sailing IPC (International Proficiency Certificate) – wird von vielen Charterunternehmen anerkannt. Es bestätigt, dass der Skipper eine formale theoretische und praktische Ausbildung abgeschlossen hat. Antrag bei ASA für Absolventen der Kurse 103-104: apply here.
  • Staatlich ausgestellte Boater Card* – wir empfehlen, zusätzlich zur IPC eine Boater Card zu beantragen, da die IPC von den italienischen Behörden möglicherweise nicht als offizieller Führerschein anerkannt wird. Online-Kurs: boatus.org
  • Wenn Sie im Besitz einer USCG Captain’s License sind, erfüllen Sie die Anforderungen vollständig – dies ist ein offizielles, von der US-Regierung ausgestelltes Dokument.

Hinweis: Die Boater Card ist kein Skipper-Führerschein und reicht alleine nicht für eine Bareboat-Charter. Sie dient nur als Nachweis über Grundkenntnisse in der Bootssicherheit, vor allem für Binnengewässer und kleine Motorboote. Sie deckt keine Segelyachten oder Küstengewässer ab.

🇨🇦 Kanada

  • ASA oder US Sailing IPC oder ICC ausgestellt von RYA (wenn Ausbildung über RYA erfolgte).
  • Pleasure Craft Operator Card (PCOC) – kann zusätzlich verlangt werden, gilt aber allein nicht als ausreichend.

🇩🇪 Deutschland

  • Der Sportbootführerschein See, ausgestellt von DSV Deutscher Segler-Verband ausgestellt, einer vom deutschen Staat autorisierten Organisation.

🇦🇺 Australien

  • RYA Day Skipper oder höher, erworben über eine RYA-Schule in Australien, zusammen mit einem ICC.
  • Staatlich ausgestellter Bootsführerschein – z. B. WA Recreational Skipper Ticket oder NSW Boat Licence – kann zusätzlich verlangt werden.

Zusammenfassung:

  • Bewohner von Unterzeichnerstaaten der UNECE-Resolution 40 (z. B. die meisten europäischen Länder) müssen über ein ICC verfügen, das von einer staatlich anerkannten Stelle ihres Landes ausgestellt wurde.
  • Bewohner von Nichtunterzeichnerstaaten (z. B. USA, Kanada, Australien) sollten vorlegen:
    • Ein international anerkanntes Segelzertifikat (z. B. IPC oder RYA-Zertifikat),
    • Einen staatlich ausgestellten Führerschein oder – falls nicht erforderlich – eine offizielle Bescheinigung über die Befreiung.

Warum zusätzliche Dokumente, wenn ich bereits ein Skipper-Zertifikat habe?

Die italienischen Hafenbehörden verlangen Dokumente, die von einer „zuständigen Behörde“ des Wohnsitzlandes ausgestellt wurden.

  • Die italienischen Vorschriften (durchgesetzt von der Capitaneria di Porto) erkennen das IPC nicht offiziell als staatlichen Führerschein an.
  • Sie erwarten ein staatlich ausgestelltes oder bestätigtes Dokument – kein privat ausgestelltes Zertifikat.
  • Da es in den USA, Kanada und Australien keinen nationalen Segelschein gibt, können die Behörden ein offizielles Dokument wie die Boater Card verlangen.

➡️ Das IPC wird von vielen Charterunternehmen akzeptiert, aber bei Kontrollen durch die Hafenbehörden kann ein offizieller staatlicher Nachweis verlangt werden.

Abschließender Hinweis

Dieser Artikel beschreibt die gängigsten Anforderungen für die Bareboat-Charter in Italien für Nicht-Residenten. Wir empfehlen jedoch dringend, Ihre Berechtigung im Voraus zu überprüfen, indem Sie bei der Buchung Ihren Segel-Lebenslauf und Kopien Ihrer Lizenzen einreichen.

Bitte beachten: Vorschriften und Verwaltungspraktiken können sich jederzeit ändern. 12 Knots übernimmt keine Haftung für Änderungen der Anforderungen nach Bestätigung Ihrer Buchung.

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