Segelroute von Martinique nach Grenadinen - 15 Tage
Beschreibung der Reiseroute pro Tag
St. Lucia
Soufrière - St. Lucia
Bequia
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St. Vincent
Taubeninsel
St. Anna
Le Marin
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“Zoll- und Einwanderungsformalitäten für Bootsvermietungen”
Vergewissern Sie sich vor der Abreise, dass jeder seinen Ausweis dabei hat.
Für EU-Bürger ist ein Personalausweis ausreichend, solange Sie nicht über Martinique hinausfahren. Die Zoll- und Einwanderungsformalitäten werden bei Ihrer Ankunft am Flughafen erledigt. Bei Minderjährigen kann für das Verlassen des Landes eine elterliche Genehmigung erforderlich sein.
Wenn Sie jedoch während Ihrer Kreuzfahrt französische Gewässer verlassen, ist ein gültiger Reisepass erforderlich. Die Zoll- und Einwanderungsformalitäten müssen bei der Ankunft und bei der Abreise von jeder Insel oder jedem Archipel, die Sie besuchen, abgewickelt werden. Ein gültiger Reisepass ist für alle Nicht-EU-Bürger erforderlich.
Bei der Ausreise aus Martinique müssen Sie die Zollabfertigung im Büro des Hafenmeisters erledigen. Sie können Ihr Abfertigungsdokument online ausfüllen und Ihre bestätigte Abfertigung beim Hafenmeisterbüro abholen.
Zu befolgende Prozeduren:
Für jede neue Insel oder jeden neuen Archipel müssen Sie strenge Verfahren einhalten. Nach der Ankunft haben Sie 48 Stunden Zeit, um die Zoll- und Einwanderungsformalitäten zu erledigen. Beachten Sie, dass es verboten ist, das Festland zu betreten, bevor Sie diese Formalitäten erledigt haben.
Sobald Sie an Ihrem Ankerplatz angekommen sind, hissen Sie die gelbe "Q"-Flagge an der Steuerbordseite des Mastes. Nur der Skipper darf von Bord gehen, um das Einklarierungsverfahren abzuschließen. Bringen Sie die Schiffspapiere, gültige Pässe für jeden Passagier und jedes Besatzungsmitglied, mehrere Kopien der Passagierliste (für Gebiete außerhalb der französischen Gerichtsbarkeit), Ihr vorheriges Einklarierungsdokument und ein Zahlungsmittel mit.
Die Kosten hängen von der Insel, dem Boot, der Anzahl der Passagiere und dem Zeitpunkt der Formalitäten ab.
Ab dem 1. September 2024 können Sie online über www.demarches-simplifiees.fr/commencer/declaration-clearance-antilles in die französischen Inseln ein- und ausreisen. Diese Erklärungen sind obligatorisch, und der Vercharterer muss eine Kopie erhalten. (Hinweis: Bis zur vollständigen Anerkennung der digitalen Erklärung durch die Karibikstaaten muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung noch ausgedruckt und bei einer zugelassenen Abfertigungsstelle abgestempelt werden, um sie den zuständigen Behörden vorzulegen).
Für englischsprachige Inseln gibt es auch einen Online-Dienst für die Vorabanmeldung unter www.sailclear.com.
Sobald die Abfertigung abgeschlossen ist, können Sie die gelbe Flagge einholen und durch die Flagge der Insel ersetzen, die Sie besuchen.
Neu: St. Lucia bietet jetzt einen Online-Einwanderungsdienst unter travelslu.govt.lc an.