Charterregelungen auf den Britischen Jungferninseln (BVI)
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Neue Charterregelungen auf den Britischen Jungferninseln (BVI)

29 Mai 2025

Neue Charterregelungen auf den Britischen Jungferninseln (BVI)

Neue Charterregelungen auf den Britischen Jungferninseln (BVI)

Jahrelang konnten Charterboote frei zwischen den Amerikanischen (USVI) und Britischen Jungferninseln (BVI) verkehren – mit nur minimalen Formalitäten über die üblichen Zollverfahren hinaus. Doch das wird sich bald ändern. Die Regierung der Britischen Jungferninseln hat erhebliche Änderungen ihrer Chartergesetze eingeführt – insbesondere des Commercial Recreational Vessels Licensing Act von 1992 (CRVL) und des Cruise and Home Port Permit Act von 2001 – die am 1. Juni 2025 in Kraft treten. Diese Änderungen werden den Charterbetrieb auf den Jungferninseln erheblich beeinflussen.

Kann ich mit einem Charterboot von den USVI zu den BVI segeln?

Leider wird das für die meisten Charterboote künftig nicht mehr möglich sein. Die neue Gesetzgebung erhöht die jährlichen Gebühren für Charterboote, die nicht auf den BVI registriert sind, drastisch – von etwa 400 $ auf 24.000 $ für unbegrenzte Einfahrten in BVI-Gewässer für Yachten bis zu 115 Fuß. Ziel ist es, die lokale maritime Industrie zu schützen, gleichzeitig werden jedoch erhebliche Einschränkungen für Betreiber mit Sitz auf den USVI eingeführt. Infolgedessen könnten viele USVI-Charterunternehmen ihre Routen zu den BVI einstellen, was grenzüberschreitendes Segeln deutlich einschränkt.

Kann ich ein Boot auf den BVI mieten und auf den USVI einchecken?

In den meisten Fällen nicht. Auch wenn Boote, die auf den BVI gechartert wurden, in die USVI segeln dürfen, müssen sowohl der Check-in als auch der Charterbeginn auf den BVI erfolgen.

Die neue Regelung schreibt vor, dass mindestens 70 % der Charterfahrten von Booten mit Heimathafen auf den BVI innerhalb der BVI starten müssen. Nur bis zu vier Charterfahrten pro Saison dürfen außerhalb des Territoriums beginnen – vorausgesetzt, jede dieser Routen beinhaltet einen Stopp auf den Jungferninseln.

Hinweis: Ein „heimatbasiertes Boot“ ist ein Schiff, das auf den BVI registriert ist, seinen operativen Stützpunkt dort hat und von einem BVI-registrierten Unternehmen für mindestens fünf Monate innerhalb eines Zwölfmonatszeitraums betrieben wird.

Kann ich mit einem Charterboot von den BVI zu den USVI segeln?

Ja – aber nur für maximal 5 aufeinanderfolgende Tage. Danach muss das Boot in die BVI-Gewässer zurückkehren, bevor es erneut auslaufen darf.

Zusätzlich müssen Boote mit Heimathafen auf den BVI während der Hochsaison (Dezember bis April) mindestens 15 Tage pro Monat physisch in den Gewässern der BVI präsent sein. Diese Vorschrift soll verhindern, dass Boote nur zum Zweck der Gebührenvermeidung auf den BVI registriert werden, aber hauptsächlich von anderen Standorten aus betrieben werden (z. B. USVI).

Bitte wenden Sie sich vor der Planung einer grenzüberschreitenden Route an Ihren 12 Knots-Berater, um die betrieblichen Beschränkungen des jeweiligen Bootes zu bestätigen.

Zusammenfassung: Welche Optionen haben Sie?

Angesichts dieser neuen Regelungen empfiehlt 12 Knots die folgenden Optionen:

  • Bleiben Sie auf den USVI, wenn Sie ruhigere, weniger frequentierte Segelgebiete wie St. John, St. Croix oder die Spanischen Jungferninseln (Culebra, Culebrita, Vieques) bevorzugen. Diese Option eignet sich besonders, wenn Sie aus den USA anreisen und die Einreiseformalitäten der BVI vermeiden möchten.
  • Starten Sie Ihren Charter auf den BVI, wenn Sie von einer größeren Auswahl an Booten und dem Zugang zu Top-Zielen wie Virgin Gorda, Anegada und Jost Van Dyke profitieren möchten.
  • Beginnen Sie Ihre Charter auf den BVI und beenden Sie sie an unserer Basis in St. Thomas, um von dort aus zurückzufliegen. Es fällt eine Umlagerungsgebühr an, die jedoch oft günstiger ist als die Kosten für eine Fähre oder ein privates Wassertaxi.
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